Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte | ÖSTERREICH

DEMONSTRATIONSRECHT UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT – QUO VADIS

Ein österreichischer Verein,- „Fairdenken“ der u.a. eintritt für Neutralität, gegen einen NATO- Beitritt, Erhalt von Bargeld, Kultur und eine geordnete Migration u. a., – meldet eine Demonstration für Frieden und Freiheit, Neutralität und gegen eine befürchtete Regierungskoalition an, welche von einem Teil der Bevölkerung als kritisch betrachtet wird. So weit so gut. Man möchte annehmen, dass dies im Sinne der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union


Artikel 12 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

1) Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.

2) Politische Parteien auf der Ebene der Union tragen dazu bei, den politischen Willen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen.

keine große Sache in Österreich, wo ein Versammlungs- und Demonstrationsrecht als gesichert angesehen wird, wäre.

Mag ein Verbot einer Demonstration zum ersten Jahrestag des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel, aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar erscheinen, so verblüfft die Begründung der Polizei Wien (Twitter/X), betreffend des gegenständlichen Verbotes dieser Demonstration:

„Die Untersagung erfolgte, da die Prüfung ergab, dass das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss jenem des Versammlungsanzeigers an der Durchführung der Versammlung überwiegen.“ 

Paradoxerweise wurden Demonstrationen aus der sogenannten „linken Ecke“, auf welchen es zum Teil auch schon mal zu aktiv gewalttätigen Ausschreitungen kommt, bis dato mit dieser lapidaren Begründung, nicht untersagt.

Zwangsläufig stellt sich dem geneigten Leser die Frage, ob hier von der Veranstaltungsbehörde der Polizei Wien, – mit zweierlei Maß gemessen wird. Ob und inwiefern in diesem Fall die „Unschuldsvermutung“ gilt, mag sich jeder selbst beantworten. Auf alle Fälle hat eine derartige Begründung, ein „besonderes Geschmäckle“.

Eine Demonstration mit dieser lächerlichen Begründung behördlich zu verbieten, impliziert, dass wohl künftig jede nicht „regierungsgenehme“ Demonstration, untersagt werden kann und wird.

Mit dem unter den „Covid-19 Pandemic Worldgames“ damals etablierten „neuen Normal“ werden wir uns wohl zukünftig darauf einstellen müssen, dass die Freiheit wie wir sie noch kannten, welche unter unfassbaren Entbehrungen, Blut und Tränen unserer Vorfahren erkämpft wurde, wohl Vergangenheit ist.

Es sei denn, wir weichen keinen Schritt zurück, stemmen uns friedlich dem eisigen Wind entgegen, bleiben im Vertrauen und lassen uns nicht (noch) weiter spalten. Wir sind es künftigen Generationen schuldig diese, uns seit Jahrzehnten bekannten Freiheiten, insbesondere das Recht auf Versammlung und Demonstrationsrecht, wie auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zu bewahren.

Die Demokratie ist keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit.

| B L O G

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Ein wirklich lesenswerter Artikel. Danke dem Verfasser. Kurz und bündig auf den Punkt gebracht.

Die fadenscheinigen Begründungen der Wirtschaftskammer, diese Demo von der LPD WIEN untersagen zu lassen, führen sich ad absurdum, da man eben gegen all jene auf die Strasse gegangen wäre, die Punkt 1 den Frieden unserer Nation gefährden und Punkt 2 damit auch soziale gesellschaftliche Stabilität ausser Acht gelassen , i. e. somit auch wirtschaftliche Komponenten ignoriert hätten. Liebe Wirtschaftskammer; wir gehen auch für EUCH auf die Strasse, denn ihr steht beteits mit dem Rücken gegen die Wand.

Super geschrieben und eine gute Info für jeden Einzelnen

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