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FÖRDERN | SPENDEN
Wie auch in unseren Statuten ersichtlich streben wir u.a. auch das Führen von Musterprozessen an. Wer bist dato schon das Vergnügen hatte, einen Prozess zu führen, weiß sehr gut von welchem finanziellen Aufwand wir hier sprechen.
So wurden von Mitgliedern des Vereins (PGF) schon mehrere Prozesse gegen schlussendlich nicht haltbaren Vorwürfen, von Seiten des Dienstgebers bestritten und auch in letzter Instanz gewonnen.
Auch in diesen vergangenen Fällen konnten wir helfend unter die Arme greifen.
Wir „Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte“ unterstützen ehrliche und mutige Polizistinnen und Polizisten, welche sich für die Bevölkerung und deren Rechte, die auch ebenso unsere Rechte sind, einsetzen.
Natürlich werden wir die Verwendung der Förder / Spendengelder, zu einhundert Prozent, transparent machen und auch gerne Auskunft über die Verwendung der Förderbeiträge machen. Überschüsse werden zur Unterstützung weiterer Anliegen des Vereins verwendet.
REDEBEITRAG DES PGF AM 30.11.2024
REDEBEITRAG UNSERES OBMANNS WOLFGANG TOTH AM 30.11.2024 | WIEN – HELDENPLATZ Unser Obmann des PGF, Wolfgang TOTH hält bei der Kundgebung in Wien, Heldenplatz, am 30.11.2024, eine Rede die zu
DEMONSTRATIONSRECHT UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT – QUO VADIS
Ein österreichischer Verein,- „Fairdenken“ der u.a. eintritt für Neutralität, gegen einen NATO- Beitritt, Erhalt von Bargeld, Kultur und eine geordnete Migration u. a., – meldet eine Demonstration für Frieden und Freiheit, Neutralität und gegen eine befürchtete Regierungskoalition an, welche von einem Teil der Bevölkerung als kritisch betrachtet wird. So weit so gut. Man möchte annehmen, dass dies im Sinne der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union„
DIE UNTERSCHÄTZTE GEFAHR – WIE SCHMERZMITTEL UND MEDIKAMENTE UNSERE GESUNDHEIT GEFÄHRDEN
DIE UNTERSCHÄTZTE GEFAHR – WIE SCHMERZMITTEL UND MEDIKAMENTE UNSERE GESUNDHEIT GEFÄHRDEN Laut Angaben der CDC (Centers for Disease Control and Prevention = Behörde des US-Gesundheitsministeriums) sind beginnend vom Jahr 1999
Bankverbindung:
„Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte (PGF)„
BKS Bank AG
IBAN: AT56 1700 0001 3600 5510
BIC: BFKKAT2KXXX