Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte | ÖSTERREICH

NOTWEHR | NOTWEHRRECHT | TEIL 2

Im ersten Teil des Artikels wurden sowohl auf die Begrifflichkeit des Notwehrrechts, als auch des „Notstandsrechtes“ eingegangen.  Auch wurden die Grenzen des Notwehrrechts umrissen und dargestellt.

Niemand wünscht sich in eine solche Situation zu geraten. Im Grunde trachtet der „Durchschnittsbürger“ danach, Schwierigkeiten, insbesondere gefährlichen Angriffen auf sich selbst, oder Dritte aus dem Weg zu gehen.

Einmal Opfer, immer Opfer?

Bevor wir uns dem Thema Notwehr | Notwehrrecht erneut widmen, möchte ich kurz in Richtung „Opfer“ ausschweifen. Wie wird man Opfer und was macht Opfer tatsächlich zu Opfern. Selbstverständlich kann es jeden treffen, aber wie wir alle wissen und vielleicht der eine, oder die andere bereits leidvoll erfahren haben, spielt hierbei noch mehr mit. Es gibt tatsächlich Menschen, die schon ob ihres Verhaltens widerspiegeln, dass es sich bei ihnen um potentielle Opfer handelt. Wie kommt das ?

Die Psyche spielt hiebei eine beträchtliche Rolle. Jemand mit gesundem Selbstvertrauen, aufrechter Körperhaltung und dem nach Außen signalisierenden Willen, sich im Anlassfall auch gegen einen etwaigen Angriff zu verteidigen, dessen Risiko sinkt, Opfer eines gefährlichen Angriffes zu werden. Warum?

Weil wir Menschen eine sehr sensitive Wahrnehmung haben. Ein vermeintlicher Angreifer wird sich nicht die erstbeste Person für seinen Angriff wählen. Der Täter / Angreifer wägt ab, kalkuliert seine Chancen und schlägt dann zu, oder lässt im Vorhinein von dem beabsichtigten Angriff ab. Diese Entscheidung trifft er in Sekundenbruchteilen. Sobald das spätere Opfer dem Täter signalisiert, dass dieser mit demselben „leichtes Spiel“ haben wird, wird er zuschlagen.

Nun sind wir natürlich nicht alle „Kampfmaschinen“, haben große Erfahrungen in MMA, oder brutalem Straßenkampf, aber die gute Nachricht ist, wir können an uns, unserer Wirkung nach Außen und unserer Verteidigungsfähigkeit arbeiten. Dazu gibt es einen schon etwas älteren, aber sehr aufschlussreichen Artikel. (Link)

Zurück zum eigentlichen Thema und nochmals lieben Dank an Horst Dettelbacher für die schöne Aufarbeitung der Thematik.

Erinnern wir uns, was ist das Ziel wenn ich eine Notwehrhandlung bei, oder nach einem erfolgten Angriff setze? ÜBERLEBEN ! Im besten Fall, – körperliche Unversehrtheit !

 

RECHTLICHE KRITERIEN:

  • Angemessenheit – heißt nicht mehr oder weniger, dass die von mir gesetzte Notwehrhandlung angemessen zu erfolgen hat
  • Gegenwärtig – die Gegenwehr muss sofort erfolgen um den rechtswidrigen Angriff auf sich selbst, oder andere abzuwenden
  • Rechtskonformität – der § 3 StGB regelt die gesetzliche Grundlage zu diesem Recht und setzt diesbezüglich auch Grenzen (beachte Notwehrüberschreitung

Beachte: Notwehrrecht gilt individuell und kollektiv!

 

NOTWEHRSITUATION – Verteidigungsablauf in „Zeitlupe“ | Analyse

  • Wahrnehmung der Bedrohung / des gefährlichen Angriffes
    Kurzbeurteilung der Lage /  Situation | Abwägung
  • Signal zum Widerstand
    Handzeichen, akust. Signal, Anrufen / Täteransprache, Wehrbereitschaft nach Außen (zeigen)
  • Positionsverbesserung
    hinsichtl. Lage / Situation (habe ich den Rücken frei), Herstellen der Abwehrbereitschaft
  • Gibt es sofortige Hilfe von aussen ?
    Polizei, Behörden, Rechtsweg, Passanten, Freunde, Nothelfer
  • Ablenkungs-/Ausweichmöglichkeit ?
    ABWEHRREAKTION !!!
  • Sichern/Rückzug – Dokumentation – Meldung

 

WAFFENEINSATZ IM NOTWEHRFALL

Die Waffenwahl ergibt sich aus deren unmittelbarer Verfügbarkeit und deren Wirkung. Die allfällige Nutzung unerlaubter Waffen bei der Abwehr eines rechtwidrigen Angriffs auf Leib, Leben oder Gesundheit hat wahrscheinlich (nur) eine Verwaltungsstrafe zur Folge. ( „Notwehrrisiko“)

Auszug | Waffengesetz (WG) 1996

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen

1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;

3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;

4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);

5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;

6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;

7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;

10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;

11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind.

 

RISIKOMINDERUNG

  • Sattelfestigkeit im Notwehrrecht
  • Häusliche Sicherungsmaßnahmen
    zB. Einbruchshemmende Türen u. Fenster | Bewegungsmelder | Alarmanlage
  • schützende Kleidung + gutes Schuhwerk
  • Signal-/Alarmmittel/Ausrüstung
  • Wahl des Weges und der Umgebung
  • Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten beachten
  • Gruppenbildung
  • Waffe(n)
    Grundsätzlich ist auch ein einzelner Schlüssel als Waffe zu benutzen | eine WBK (Waffenbesitzkarte zum Erwerb u. Besitz von Fausfeuerwaffen u. halbautomatische Langwaffen kann dzt. noch ohne größere Schwierigkeiten erworben werden)
  • unauffälliges und selbstbewußtes Auftreten
  • sich nicht als „lohnendes Opfer“ darstellen!
  • Verbindung halten, Beobachten und Melden

 

Abschließend zeigen die Geschehnisse der letzten paar Wochen (Solingen), wie schnell man in eine derartige Situation geraten kann. Gegen einen mit einem Messer, einer Machete, oder sonstigen Stichwaffe bewaffneten Angreifer wird man, wenn dieser eine gewisse Distanz unterschreitet, im „Worst Case“ selbst mit einer Schusswaffe in Schwierigkeiten geraten. Bei derartigen Angriffen wird man augenblicklich entscheiden müssen wie zu handeln ist. Distanz zu dem Angreifer / Attentäter zu gewinnen ist in einer derartigen Situation elementar und hat nichts mit Flucht, oder Feigheit zu tun. 

Für derartige Situationen gibt es kein Patentrezept und selbst Profis raten in derartigen Situationen zum gesicherten Rückzug. Wenn dies nicht möglich ist, dann wird man dennoch kämpfen müssen, um sein Leben. Du hast nur das eine.

 

Quellen: dienstpflicht.at | Horst Dettelbacher

Wehrt euch, wenn euch das Leben lieb ist.

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NOTWEHR – NOTWEHRRECHT – TEIL 2   
KOMMENTAR

Den Teil über „Einmal Opfer, immer Opfer“ weckte in mir eine Erinnerung aus meiner Schulzeit.

Es gab in einer anderen Klasse einen Jungen Adrian. Adrian hatte die besten Schulleistungen in seiner Klasse. Immer wenn Kollegen und Kolleginnen auch aus anderen Schulklassen zu ihm mit einem Problem in Mathe gingen, half er ihnen sofort. Adrian war einfach ein ruhiger und freundlicher Typ, der von Mathe begeistert war.

Eines Tages zielte auf ihm ein Schüler Dan ab, der zwei Schuljahre bereits wiederholen musste und ungefähr zwei Köpfen großer, als ich und einen größer als Adrian war.

Egal wo Dan auf dem Schulgelände Adrian sah, rief ihn an, lief zu ihm hin und verpasste Adrian immer mehrere auf dem Hinterkopf und anderswo, dann verlangte er irgendwas … Geld, Jause, einen Stift, seine Schuhe, etc..

Adrian folgte zitternd immer seine Aufforderungen, seine Sachen außer dem Geld fand er oder eine Kollegin oder ein Kollege fast immer auf dem Schulgelände irgendwo wieder.

Auch mit mir versuchte Dan hin und wieder seine Spielchen zu treiben, ließ sie aber schließlich.

Adrian zählte die Monate, die er in dieser Schule noch verbringen musste. Er hatte Angst, konnte sich überhaupt nicht wehren, ertrug ständig die Misshandlungen, die Dan ihm voller Spaß verursachte. Das Lehrpersonal wussten auch nicht mehr weiter, wie sie Dan auf einen freundlichen kollegialen Weg bringen könnten, aus der Schule konnten sie ihn nicht rausschmeißen, denn es war die Aufgabe der Schule bzw. des Lehrpersonals Dan zu integrieren und sozialisieren.

Eines Tages mischte ich mich zwischen Adrian und Dan ein, wann Dan wieder Adrian körperlich misshandelte und dieser ihn zitternd ständig bat damit aufzuhören.

Was während meiner Einmischung folgte, beschreibe ich hier lieber nicht … Hilfe bekam ich und Adrian von niemanden. Es kam auch keine Polizei, die kannten Dan zu genügend.

Wann alles vorbei war, merkte ich, dass ich an einem Finger einen ziemlich tiefen Schnitt von einer Glasplatte, die auf dem Professorentisch war, hatte und meine perfekt gebügelten Zopfmaschen nicht mehr gut aussahen und meine Bluse und meinen Rock auch irgendwie in den Leidenschaften gezogen waren. Aber sonst nichts.

Na gut … ich habe immer noch eine Narbe an meinem Finger, die mich immer daran erinnert, dass nur eine starke Psyche und unser Selbstvertrauen uns aus bedrohlichen oder sogar lebensbedrohlichen Situationen durch ein rasches abgewogenes Handeln mit möglichst niedrigsten Folgen rausbringen können.

Dan gefiel nicht besonders die Auseinandersetzung mit mir und nach einer relativ kurzen Zeit kam er gar nicht mehr zu unserer Schule.

Aber gut … es gab dann von ihm Ruhe für mich, Adrian und unsere Schule! 😊

Ich muss zugeben, Günther PFEIFER hat Recht:
Sicherheit, Achtsamkeit, Alles, beginnt in DEINEM KOPF!

Danke, H. DETTELBACHER und TOM K. für den Link PFEIFERS in Euren Artikel, hier finden die Leser dieses Kommentars ihn nochmal: https://guenther-pfeifer.de/psychische-stressoren-die-die-sicherheit-im-alltag-gefaehrden/

Danke, Euch auch für den Link zur Gesellschaft für KRISENVORSORGE, auch darüber sollte jeder darüber informiert sein, bevor er in eine Notsituation kommt. Hier der Link nochmal für die Leser dieses Kommentars: https://gfkv.org/

Und was die Pointierung der „rechtlichen Kriterien“ und des „Verteidigungsablaufs in Zeitlupe / Analyse“ betrifft, finde ich diese erstens hervorragend.

Denn es ist besonders viel Information zu einem sehr komplexen Thema, wie „Notwehr – Notwehrsituation – Waffeneinsatz im Notwehrfall“, gut komprimiert worden.

Ich finde es jedenfalls empfehlungswert, sich mal darüber Gedanken zu machen, bevor jemand in eine mögliche Notwehrsituation kommt.

Anschließend Szenarien zu üben, wäre die Krönung!

Es baut Dir ein gesundes Selbstvertrauen auf und stärkt Deine psychische und physische Gesundheit.

Los gehts!

Alles Liebe,
Eure Florence

https://guenther-pfeifer.de/psychische-stressoren-die-die-sicherheit-im-alltag-gefaehrden/

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