Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte | ÖSTERREICH

POLIZEI IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN POLITIK UND VERFASSUNG

Es gibt immer wieder Situationen im dienstlichen Alltag von Exekutivbeamten, bei denen man innerlich irgendwie gespalten ist, auch wenn das Abwägen von Prioritäten, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, als wichtige Grundlage jeder Amtshandlung, zur dienstlichen Routine gehört. Wenn dienstliche Weisungen und persönliches Bauchgefühl übereinstimmen, dann kann problemlos agiert werden und man kann das persönliche Einschreiten jederzeit vor Gericht verantworten. 

>>Nie zuvor hat es eine Situation gegeben, bei der die Diskrepanz zwischen behördlichen Vorgaben und persönlicher Wahrnehmung so offensichtlich auseinanderklaffte<<

Doch kann es durchaus Weisungen geben, die gegen das Strafrecht verstoßen, bzw. aus anderen Gründen nicht vollziehbar erscheinen. Das hat auch der Gesetzgeber bedacht und dies im BDG (Beamten-Dienstrechtsgesetz)1 auch entsprechend festgehalten. Nie zuvor hat es eine Situation gegeben, bei der die Diskrepanz zwischen behördlichen Vorgaben und persönlicher Wahrnehmung so offensichtlich auseinanderklaffte, wie im Winter 2019/2020, als sozusagen eine „Pandemie-Notstandssituation“ auf Etappen kreiert wurde und in einer Ausnahmesituation die persönliche Gewissensentscheidung gefragt war. Und gerade diese wurde nicht nur durch diffuse und im Wochentakt wechselnde behördliche Vorgaben erschwert und behindert, sondern auch durch die allgemeine öffentliche extrem einseitige Stimmungsmache, diverser Wortführer in Politik und Medien. In dieser Situation wurde auf den unterschiedlichsten Ebenen mit geballter Aggression gegen jede kritische Stimme vorgegangen.

Jene Kollegen die nach reiflicher Abwägung, sowohl medizinisch als auch rechtlich wohlbegründet, diese Zwangsmaßnahmen nicht mitmachen wollten, sahen sich auf einmal mit unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen durch die Behörde konfrontiert. Da in Österreich das kollektive Vergessen eine unrühmliche Tradition hat, ist es erforderlich kurz auf den Ausnahmezustand der letzten Jahre, der durch eine von der WHO weltweit ausgerufene Pandemie ausgelöst wurde und global einen großen Teil der Regierungen ua. auch die österreichische Regierung zu einem einzigartigen „Maßnahmen-Aktivismus“ trieb, näher einzugehen.

Als im Winter 2019/20 in den heimischen Nachrichten erstmals von einem angeblich neuartigen und tödlichen Virus in Wuhan/China berichtet wurde, war diese Meldung zwar wochenlang in den Medien, aber eben doch eine Nachricht unter vielen anderen. In diesem Zeitraum kam es weder zu Grenzsperren noch wurden Flugverbindungen in diese Region, mit dem angeblich gefährlichen Virus, unterbrochen.

Überfallartig wurde dann in Österreich, Mitte März 2020, ein sogenannter „Lockdown“ verkündet, der de facto einen „Heimarrest“ für die gesamte Bevölkerung, mit wenigen genau definierten Ausnahmeregelungen, beinhaltete. Im Zuge dieser „Isolationsmaßnahmen“ wurde auch eine allgemeine Maskenpflicht verhängt. Diese Vorgaben wurden auch von einem großen Teil der Bevölkerung widerspruchslos befolgt. 

Obwohl es schon zu diesem Zeitpunkt berechtigte Zweifel am medizinischen Nutzen und der wissenschaftlichen Evidenz2 gab. Auch die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen wurde von vielen Juristen3 angezweifelt.

Speziell im Sicherheitsbereich, ganz konkret bei den Dienst versehenden Polizeibeamten kam es hier zu den unterschiedlichsten Reaktionen. Die Exekutivbeamten waren gleich in zweifacher Hinsicht betroffen. Einerseits weil sie per behördlichen Dienstanweisungen die sogenannten „Covid-Maßnahmen“4 für sich persönlich umsetzen mussten und andererseits sollten sie in Ausübung ihrer dienstlichen Pflicht (die im Außendienst tätigen EB), jene Personen verfolgen und bestrafen, bzw. zur Anzeige bringen, die diese Regelungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht einhalten konnten, oder nicht einhalten wollten.

>>Aufgrund dieser massiven Übergriffe in die persönliche Integrität haben dann auch viele Kollegen gekündigt<<

Bundesweit war im internen Bereich der Sicherheitsexekutive neben den grundsätzlich selbstverständlichen hygienischen Maßnahmen, eine allgemeine Maskenpflicht vorgeschrieben. Bis dann im Herbst 2021, mehr als ein 1 ½ Jahre später, ebenfalls aus heiteren Himmel per Dienstanweisung eine 3-G-Regelung vorgeschrieben wurde. Dh. man war entweder genesen (Bestätigung), getestet (Testnachweis) oder „geimpft“ (Impfnachweis). Aufgrund dieser massiven Übergriffe in die persönliche Integrität haben dann auch viele Kollegen gekündigt, bzw. sind aus dem laufenden Dienstverhältnis ausgetreten. Der gesunde Mensch wurde mit diesem Kastensystem sozusagen durch Verordnung abgeschafft.

Dass hier ernsthaft die Möglichkeit einer „Impfpflicht“ nicht nur diskutiert, sondern sogar vom Nationalrat beschlossen und als Gesetz kundgemacht5 wurde, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt. Als wesentlich ist festzuhalten, dass hier in vielen Bereichen massiver Druck auf die Kollegenschaft ausgeübt wurde. Viele haben sich gegen ihre innere Überzeugung testen, bzw. „impfen“ lassen. Dass so ein „Betriebsklima“ nicht gerade die Motivation fördert, sollte auch für dem unbefangenen Beobachter nachvollziehbar sein.

In dieser Zeit haben sich in der allgemeinen Bevölkerung, im gesamten Bundesgebiet, die unterschiedlichsten maßnahmenkritischen Bewegungen gebildet, die zum größten Teil aus der bürgerlichen Mitte kamen. Bei diesen Demonstrationen und sonstigen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten konnte die Zivilbevölkerung, trotz fallweisen behördlichen Schikanen und medialer Diffamierung, ihren Unmut, über die behördlich vorgegebenen „Covid-Maßnahmen“, lautstark Ausdruck verleihen.

Im Bereich der Exekutive sah dies ganz anders aus. Hier sah sich die Minderheit der Kollegen die ihre Kritik öffentlich artikulierten, nicht nur mit den entsprechenden dienstlichen Weisungen konfrontiert, sondern auch mit teilweisen großen Unverständnis der eigenen Kollegen, die gar nicht verstehen konnten, wie man etwas kritisieren könne, dass von „OBEN“ angeordnet wurde. Hier war mentale Stärke gefordert, wenn man, wie es bei Vielen der Fall war, mit seiner Meinung auf weiter Flur alleine stand. 

>>Schon zum damaligen Zeitpunkt waren die behördlichen Maßnahmen, die Kritiker mundtot machen sollten, für den objektiven Beobachter nicht nachvollziehbar<<

Doch gerade in einer solchen Situation sind die Grundprinzipien eines Rechtsstaates gefragt. Hier sind die Grund- und Freiheitsrechte ein wesentlicher Faktor, um die persönliche Integrität zu verteidigen und seine Privatsphäre zu schützen. So kam es bei dieser Gemengelage, dass nicht nur dienstversehende Kollegen, welche die übergriffigen Maßnahmen nicht mitmachen wollten disziplinär verfolgt wurden, sondern sogar Polizeibeamte die im Privatleben ihre persönliche Meinung äußerten von der Behörde rechtlich belangt wurden. Hier wurde von der Geldstrafe bis zur Entlassung die ganze Palette disziplinärer Maßnahmen angewandt. 

Schon zum damaligen Zeitpunkt waren die behördlichen Maßnahmen, die Kritiker mundtot machen sollten, für den objektiven Beobachter nicht nachvollziehbar. Diese Kollegen haben sich weder dienstlich noch privat etwas zu Schulden kommen lassen. Das einzige Vergehen war, ihre persönliche Integrität, welche sowohl durch die österreichische Bundesverfassung, als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention besonders geschützt ist, durch das Nichtbefolgen übergriffiger Maßnahmen, zu verteidigen. Besonders befremdlich wirkt dieses Vorgehen im Zusammenhang mit den neuesten Erkenntnissen.

Das deutsche Online-Magazin „MULTIPOLAR“6 hat am 20.03.2024 erstmals die freigeklagten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Zum besseren Verständnis des Zusammenhangs muss hier die Rolle des RKI etwas genauer erläutert werden. 

Das Robert-Koch-Institut ist als biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMG (Bundesministeriums für Gesundheit). Als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten, ist das RKI die zentrale Behörde für Krankheitsüberwachung und –prävention. 

In dieser Eigenschaft dient das RKI der deutschen Bundesregierung als wissenschaftliches Beratungsgremium. Ganz konkret wurde die wissenschaftliche Expertise des RKI, auch und vor allem in Bezug auf die „Corona-Maßnahmen“ in Anspruch genommen. Das österreichische Pendant zum Robert-Koch-Institut wäre die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). Doch wurde von den österreichischen Gesundheitsbehörden, gerade bei den „Corona-Maßnahmen“, häufig auf die Empfehlungen des RKI, Bezug genommen.

Diese genaue Erläuterung erscheint wegen der Brisanz der weiteren Ereignisse angebracht. In den oben erwähnten Protokollen wurden alle Besprechungen, Empfehlungen und Erkenntnisse, bezüglich der „Corona-Maßnahmen“, festgehalten. Diese Protokolle wurden vom Onlinemagazin „MULTIPOLAR“ unter großen finanziellen und zeitlichen Aufwand freigeklagt. Dies war deswegen erforderlich, da das RKI diese Unterlagen mit allen erforderlichen Mitteln unter Verschluss halten wollte um die Öffentlichkeit von den internen Erkenntnissen und Einschätzungen fernzuhalten. 

Das Gerichtsverfahren zog sich über einen Zeitraum von fast drei Jahren. Selbst dann waren die ersten freigeklagten Protokolle, welche am 20. März 2024 veröffentlicht wurden, zum größten Teil geschwärzt. Nach einer weiteren Klage wurden große Teile am 30.05.2024 entschwärzt veröffentlicht. Mittlerweile wurden durch einen sogenannten Whistleblower alle Dokumente komplett ungeschwärzt über die Journalistin Aya VELAZQUEZ7, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Wenn man diese Protokolle einer genauen Analyse unterzieht, dann versteht man auch, warum dass RKI sich so vehement geweigert hatte die Unterlagen offen zu legen, bzw. weshalb ein mehrjähriges Gerichtsverfahren notwendig war, um den tatsächlichen damaligen Erkenntnisstand, erheblich verspätet der Öffentlichkeit zu präsentieren. Aus diesen Aufzeichnungen geht deutlich hervor, dass diese ganzen Zwangsmaßnahmen ohne wissenschaftliche Basis, sondern nur nach politischen Gutdünken verhängt wurden. 

Die Anordnungen der Politik standen häufig diametral zu den Einschätzungen und Empfehlungen der Infektionsspezialisten des Robert-Koch-Institutes (RKI). Im Zusammenhang mit der Freigabe der sogenannten RKI-Files gebühren einerseits dem Herausgeber des Online-Magazins „MULTIPOLAR“, Paul SCHREYER der den Stein ins Rollen brachte, großen Dank und andererseits Dr. Bodo SCHIFFMANN, ist es doch vor allem seiner akribischen Analyse zu verdanken, dass diese Originalprotokolle erstmalig als fachlich aufbereitete und verständlich analysierte Auswertung in Buchform8 vorliegen. 

>>Spätestens im Lichte dieser aktuellen Informationen müssten eigentlich alle laufenden Disziplinarverfahren sofort eingestellt werden<<

Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Protokolle ungeschwärzt zur Verfügung standen (siehe Anmerkung zu Aya VELAZQUEZ), hat die Auswertung der bisher zur Verfügung stehenden Dokumente genügend Beweiskraft, um die Aussagen der prominenten Maßnahmen-Kritiker eindeutig zu bestätigen (siehe neben den Quellenangaben auch die weiterführende Literatur).

Spätestens im Lichte dieser aktuellen Informationen müssten eigentlich alle laufenden Disziplinarverfahren sofort eingestellt, bzw. die einschlägigen bereits verhängten Disziplinarstrafen und sonstige dienstrechtlichen Maßnahmen mit entsprechenden Bezug unverzüglich revidiert werden.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht nur eine wichtige Grundlage für die einschreitenden Exekutivbeamten. Dieses Prinzip sollte mindestens genauso bei jeder behördlichen Entscheidung und da gerade bei allen Maßnahmen im dienstrechtlichen Bereich berücksichtigt werden, nicht nur im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, nicht nur im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch und ganz besonders im Sinne der GERECHTIGKEIT!

Quellen:

1 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG)
2 Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen – ICI (initiative-corona.info)
3 Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung in Österreich (afa-zone.at)
4 Interne Dienstanweisungen die sich im Wochentakt änderten
5
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/in-einfacher-sprache/archiv/j2022/011impfpflichtnationalrat 
6 www.multipolar.de (mehrere gut recherchierte Artikel zu den RKI-Files)
7 (11) RKI–Files: Beginnt jetzt die Aufarbeitung? // Journalistin Aya Velázquez – YouTube  
8 „Das Ent-Schwärzte Verbrechen“ (Dr. Bodo SCHIFFMANN)

Weiterführende Literatur:

Falsche Pandemien“ (Dr. Wolfgang WODARG)
Corona Fehlalarm?“ (Dr. Karina REISS u. Dr. Sucharit BHAKDI)
Die Psychologie des Totalitarismus“ (Prof. Dr. Mattias DESMET)
Inside Corona“ (Thomas RÖPER)
Die Angst- und Lügenpandemie“ (Dr. Andreas SÖNNICHSEN)

 

“Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten.”

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Extrem gut recherchiert und auf den Punkt gebracht.
Leider fehlte vielen Kollegen der Mut bzw haben sie vergessen, dass sie einen Eid auf die Verfassung und nicht auf die Politik geschworen haben.
In der Ausbildung haben wir gelernt bei einem Ereignis nach den 7 goldenen Ws (Wer, Was, Wann, Wo, Wie, Warum, Womit) zu fragen und zu erheben.Vielleicht wachen durch diesen Beitrag Kollegen auf!?

Perfekt die letzten 4 Jahre zusammengefasst. Genau darin lag „der Hund“ begraben.

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