| STATUTEN | AUSZUG
NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH
Der Verein führt den Namen „Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte“ (PGF). Er hat seinen Sitz in
Wien und erstreckt seine Tätigkeit grundsätzlich auf ganz Österreich. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
Dem Verein können sich auch andere Vereine / Organisationen anschließen, sofern diese innerhalb des Zweckrahmens agieren und den Statuten des Vereins nicht widersprechen. Der Verein kann Zweigstellen an anderen Standorten und fachliche Sektionen begründen.
ZWECK UND AUFGABE
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat folgende Aufgaben:
Förderung des Bewusstseins in der Bevölkerung und der staatlichen Stellen für Belange der Grund-
und Freiheitsrechte durch
-
- Forschung, Förderung von Forschung;
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- Beobachtung;
-
- Konzeption, Entwicklung;
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- Beratung sowie
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- Publikationen
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- Vernetzung
von aktiven Polizisten/Innen, im Ruhestand befindliche Polizisten/Innen und Ex-Polizisten, sowie die Vernetzung mit anderen, systemrelevanten Berufen, im In- und Ausland
- Vernetzung
MITTEL
Der Verein erreicht die in § 2 angeführten Ziele durch:
a) Information der Öffentlichkeit;
b) Einflussnahme auf bestimmte Zielgruppen durch Zusammenarbeit mit Standes- und Interessenvertretungen, Vereinen, Organisationen, Institutionen und dgl.;
c) Herstellung von Filmen, Fernsehspots, Druckwerken, Rundfunktexten, Exponaten und dgl.;
d) Durchführung von Kampagnen, Veranstaltungen, Messen und sonstigen Aktivitäten, die zur Propagierung der Vereinsziele geeignet scheinen;
e) Mitwirkung an Ausstellungen, Messen und sonstigen Veranstaltungen, die zur Propagierung der Vereinsziele geeignet scheinen;
f) Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit Institutionen des In- und Auslandes, die gleichen oder ähnlichen Zielen dienen;
g) Zusammenarbeit mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes;
h) Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung evidenzbasierter, wissenschaftlicher Informationen zu vereinsrelevanten Themen;
i) Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten mit Interessenvertretungen, Wirtschaft, Wissenschaft, sämtlicher Medien (einschl. Sozialer Medien) und sonstigen Institutionen;
j) Aufklärung der Öffentlichkeit über Grund- und Freiheitsrechte;
k) Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und ihrer Organe zum Schutze der Grund- und Freiheitsrechte;
l) Beobachtung und Kommentierung tagesaktueller Ereignisse
m) Humanitäre Aktivitäten zur Förderung der sozialen und existenziellen Sicherheit betroffener Bevölkerungskreise sowie Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten zu einschlägig tätigen Initiativen und Institutionen, insbesondere zu solchen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes;
n) Unterstützung und Führen von Verfahren und Musterverfahren
o) Unterstützung von Mitgliedern, welche durch die Tätigkeit für diesen Verein in Not geraten sind
Sehr gerne übermitteln wir dir als Mitglied unseres Vereins, die Vereinsstatuten auf Anfrage !
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