| FÖRDERN
FÖRDERN | SPENDEN
Wie auch in unseren Statuten ersichtlich streben wir u.a. auch das Führen von Musterprozessen an. Wer bist dato schon das Vergnügen hatte, einen Prozess zu führen, weiß sehr gut von welchem finanziellen Aufwand wir hier sprechen.
So wurden von Mitgliedern des Vereins (PGF) schon mehrere Prozesse gegen schlussendlich nicht haltbaren Vorwürfen, von Seiten des Dienstgebers bestritten und auch in letzter Instanz gewonnen.
Auch in diesen vergangenen Fällen konnten wir helfend unter die Arme greifen.
Wir „Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte“ unterstützen ehrliche und mutige Polizistinnen und Polizisten, welche sich für die Bevölkerung und deren Rechte, die auch ebenso unsere Rechte sind, einsetzen.
Natürlich werden wir die Verwendung der Förder / Spendengelder, zu einhundert Prozent, transparent machen und auch gerne Auskunft über die Verwendung der Förderbeiträge machen. Überschüsse werden zur Unterstützung weiterer Anliegen des Vereins verwendet.
NOTWEHRRECHT TEIL 1
NOTWEHR | NOTWEHRRECHT | TEIL 1 Unser Land hat sich verändert. Kaum eine Woche vergeht, in der wir nicht über Gewalttaten unterrichtet werden. Meldungen wie: „MIT MESSER BEDROHT | 13-Jähriger verletzte
NEWS_09_08_2024
NEUIGKEITEN AUGUST 2024 Um euch rechtzeitig betreffend bevorstehender Veranstaltungen zu informieren, haben wir unserer Seite um einen Veranstaltungskalender erweitert. Der Kalender „versteckt“ sich in der Navigationsleiste NEWS an zweiter Stelle.
ENGLAND, MESSERVERBOTE UND TAYLOR SWIFT
ENGLAND, MESSER-VERBOT UND TAYLOR SWIFT Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können.1 Grundrechte sind wesentliche
Bankverbindung:
„Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte (PGF)„
BKS Bank AG
IBAN: AT56 1700 0001 3600 5510
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